Germany – Breathing apparatus for firefighting – Abschluss von drei Rahmenvereinbarungen über die Lieferung und Wartung von Gebläseatemschutzausrüstung sowie Schulungsmaßnahme "Ausbildende für Filtergeräte" für die Polizei NRW
🇩🇪Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen·Germany
Full Description
Im Zuge des Loses 1 soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gebläseatemschutzausrüstung abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei (2) mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier (4) Jahren. Die Kreispolizeibehörden (KPB) der Polizei des Landes NRW verfügen bereits über Gebläseatemschutzausrüs-tungen, bestehend aus 178 Gebläsefiltergeräten und 176 Kopfteilen der Firma 3M (Stand 2024). Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung zu Los 1 werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Es wird geschätzt, dass pro Vertragsjahr 15 weitere Gebläsefiltergeräte (vgl. Kapitel B1, Ziffer 2.1) abgerufen werden. Als Höchstmenge kommen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung maximal 80 Stück Gebläsefilter-geräte in Betracht. Voraussichtlich werden während der Vertragslaufzeit die bereits vorhandenen Kopfteile (vgl. Kapitel B1, Ziffer 2.2) ausgetauscht und zusätzlich weitere 120 Kopfteile abgerufen. Als Höchstmenge kommen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung maximal 336 Stück Kopfteile in Betracht. Die Anzahl der benötigten Atemschutzschläuche (vgl. Kapitel B1, Ziffer 2.3), Adaptern (vgl. Ziffer 2.4) und Kontaminationsschutz (vgl. Ziffer 2.6) ist abhängig von der Weiterverwendbarkeit ggf. bereits vorhandener Komponenten, beträgt jedoch mindestens 60 Stück pro Komponente. Die Höchstmenge beträgt 236 Stück je Komponente über die gesamte Vertragslaufzeit. Des Weiteren wird geschätzt, dass pro Vertragsjahr ca. 1.250 Kombinations-Schraubfilterkartuschen für die Gebläseatemschutzausrüstungen benötigt werden. Die Höchstmenge beträgt 6.500 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung endet ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher ein-tritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungs-rechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Er-reichen der Höchstmengen.