Germany – Civic-amenity services – Regionales Fahrradmietsystem für die Bundesstadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
🇩🇪Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH·Germany
Full Description
Die SWBV wurde von der Bundesstadt Bonn mit der Implementierung eines Fahrradmietsystems im Gebiet der Stadt Bundesstadt Bonn betraut. Die RSVG und die RVK wurden vom Rhein-Sieg-Kreis mit der Implementierung eines Fahrradmietsystems im Kreisgebiet - jeweils in ihren Bediengebieten - betraut. SWBV, RSVG und RVK wollen mit der vorliegenden Ausschreibung nun ein gemeinsames regionales Fahrradmietsystem implementieren und haben hierzu eine Auftraggebergemeinschaft gebildet. Alle drei Mitglieder der Auftraggebergemeinschaft haben in der Vergangenheit unabhängig voneinander öffentliche, gesonderte Fahrradmietsysteme eingeführt, welche jeweils auf die regionalen Bedürfnisse innerhalb ihres Bedienungsgebietes abgestimmt sind. Seit 2022 besteht eine gewisse Durchgängigkeit der Systeme, da sog. Übergabestationen auf dem Gebiet der Stadt Bonn geschaffen wurden; im Frühjahr 2023 wurde die Durchgängigkeit durch die Festlegung gemeinsam zu nutzender Stationen sowohl auf dem Gebiet der Stadt Bonn als auch im Rhein-Sieg-Kreis weiter erhöht. Hintergrund ist, dass die Mitglieder der Auftraggebergemeinschaft und die sie mandatierenden Gebietskörperschaften die Einschätzung gewonnen haben, dass nach dem Bedarf der Kunden ein gebietsübergreifendes und für den Kunden einheitlich zu nutzendes System anzustreben ist. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, über alle drei Bediengebiete hinweg ein gemeinschaftliches Fahrradmietsystem zu etablieren. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll nun ein regionales Fahrradmietsystem (Im Folgendes: "RFMS") über die drei Bediengebiete hinweg beschafft werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein Auftragnehmer ausgewählt werden, der nach Maßgabe dieses Vertrages ein Fahrradmietsystem einrichtet und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt. Die Auftraggeber-Gemeinschaft legt dabei großen Wert darauf, ein "agiles" Fahrradmietsystem zu schaffen, welches an die Erfahrungen und Bedürfnisse der Nutzenden angepasst werden soll. Im Rahmen der Beauftragung soll sichergestellt werden, dass das System im Hinblick insbesondere auch auf die Art und Anzahl der Räder sowie die Anzahl und Lage der Stationen bedarfsgerecht angepasst werden kann. Daher wird der Betrieb des Fahrradmietsystems als Rahmenvertrag ausgestaltet. Im Rahmen des Erstabrufs werden folgende Mengen bestellt: - 30 Stationen im Stadtgebiet Bonn sowie 198 Stationen im Rhein-Sieg-Kreis, o hiervon 19 Pedelec-Standorte in Bonn (kein Stromanschluss vorhanden und auch nicht vorgesehen) und insgesamt 77 Pedelec-Standorte im Rhein-Sieg-Kreis (hier ist an 37 Standorten ein Stromanschluss sowie eine Fundamentierung vorhanden) o hiervon 10 (in Bonn) + 12 (Rhein-Sieg-Kreis) Standorte mit Servicelevel A, 5 (in Bonn) + 11 Standorte (Rhein-Sieg-Kreis) mit Servicelevel B, 5 (in Bonn) + 75 Standorte (Rhein-Sieg-Kreis) mit Servicelevel C und 10 (in Bonn) + 38 Standorte (Rhein-Sieg-Kreis) mit Servicelevel D + weitere Stationen ohne Servicelevel im Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Die Anzahl dieser sog. Rückgabestationen ohne Servicelevel kann im laufenden Betrieb jederzeit erhöht werden. - 1.300 Standardräder und 100 Pedelecs für Bonn, 410 Standardräder und 232 Pedelecs für den Rhein-Sieg-Kreis Die für den Erstabruf dargestellten Mengen entsprechen auch dem voraussichtlichen Bedarf über die Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine realistische Schätzung von Seiten der Auftraggebergemeinschaft. Maximal können durch die Auftraggebergemeinschaft auf der Grundlage des Rahmenvertrages die folgenden Gesamtmengen abgerufen werden (ein Anspruch des Auftragnehmers auf Folgeabrufe besteht nicht): - Für Bonn: 2.100 Standardräder und 450 Pedelecs - Für RSK: 620 Standardräder und 300 Pedelecs - Für Bonn: max. 50 Stationen, hiervon voraussichtlich max. 30 Stationen mit Service Level A und max. 20 Stationen mit Service Level B, für RSK: max. 340 Stationen - zusätzliche Stationen gegenüber dem Erstabruf sämtlich voraussichtlich ohne Servicelevel Auch wenn die Auftraggebergemeinschaft davon ausgeht, dass die für die ausgeschriebenen Leistungen entstehenden Kosten deutlich unterhalb dem hierfür zur Verfügung stehenden Budget liegen, weist die Auftraggebergemeinschaft ausdrücklich darauf hin, dass für die ausgeschriebenen Leistungen eine budgetäre Obergrenze von 2,2 Mio. Euro netto (1,4 Mio. für Bonn und 800.000 für RSK) jährlich besteht. Dementsprechend können Angebote, bei denen die jährlichen Kosten insb. Kosten für den Erstabruf oberhalb der dargestellten Obergrenzen für Bonn und dem RSK liegen, bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden und werden von dem Verfahren ausgeschlossen. Einzelheiten zum Beschaffungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden, welche zur näheren Information zur Verfügung gestellt wird. Da es sich bei dem bereitgestellten Leistungsverzeichnis um einen Entwurf handelt, bleiben Änderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch ausdrücklich vorbehalten.