Germany – Construction work for military buildings and installations – 24S40155; Marinestützpunkt Heppenser Groden; MStpkt Whv, Neubau 11 U-Gebäude u. F126, Generalunternehmer
🇩🇪Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen·Germany
Full Description
Bei den Leistungen handelt es sich um Baumaßnahmen in einer Bundeswehrliegenschaft. Es ist geplant, auf dem Marinestützpunkt Heppenser Groden in Wilhelmshaven, 11 annähernd baugleiche dreigeschossige Unterkunftsgebäude zu errichten. Dabei handelt es sich um acht Große Gebäude (Typ "Standard" für 111 Unterkunftseinheiten) und drei Kleine Gebäude (Typ "Minus-1-Achse" für 99 Unterkunftseinheiten). Die Errichtung der 11 Gebäude hat jeweils auf Grundlage der Vorgaben des Raumprogramms und der funktionalen Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Ziel ist die Abnahme aller Bauleistungen im 1. Quartal 2028. Die Baufläche wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme "Erschließung Norderweiterung" durch Sandaufspülung auf das geplante Niveau erhöht. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Gründung der Gebäude über Pfähle oder Säulen. Die 11 Gebäude sind nicht unterkellerte Gebäudekonstruktionen, die ausschließlich der Unterbringung unterkunftspflichtiger Soldaten in Einzelzimmern mit jeweils einer eigenen Sanitärzelle und wenigen Gemeinschaftsbereichen dienen. Die Gebäude bestehen jeweils aus zwei zueinander versetzten Baukörpern mit zwei Treppenhäusern, die über drei Etagen führen. Die beiden Haupteingänge öffnen sich in Form einer großflächig gestalteten Pfosten-Riegel-Fassade, ein Witterungsschutz durch eine winkelförmige Vordachkonstruktion betont die Eingangsbereiche zusätzlich. Das zurückgesetzte 3. Obergeschoss ist eine Technikzentrale. Die Zugänglichkeit zum Baugrundstück erfolgt über die Nordzufahrt außerhalb des eingefriedeten Kasernenbereiches. Die Baufirmen müssen ab 01.10.2026 eine Sicherheitsüberprüfung vorweisen. Nachbarbebauungen werden in direktem zeitlichem Zusammenhang parallel errichtet. Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zur Geländeerschließung der Nordweiterung wurden bereits Kampfmittelräummaßnahmen durchgeführt. Das Baufeld der Unterkunftsgebäude befindet sich in einem Kampfmittel freigegebenen Bereich. Die Freigabe gilt ab GOK bis -12,0m Tiefe, d.h. inkl. der Pfahlgründungen. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.