Germany – Police equipment – Lieferung von Körperschutzausstattung - Tiefschutz für die Bayerische Polizei
🇩🇪Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei·Germany
Full Description
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge (entspricht der Schätzmenge): - 4.000 Sets Tiefschutz Herren; Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass zusätzlich zu der Schätzmenge folgende Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: - 1.500 Sets Tiefschutz Herren; Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: - 5.500 Sets Tiefschutz Herren; Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Kräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge (entspricht der Schätzmenge): - 2.400 Sets Tiefschutz Damen; Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass zusätzlich zu der Schätzmenge folgende Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: - 1.000 Sets Tiefschutz Damen; Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: - 3.400 Sets Tiefschutz Damen; Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Kräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.