Germany – Electrical equipment and apparatus – Lieferung, Montage und Wartung digitaler Raumkonzepte für die hybride Lehre
🇩🇪Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU)·Germany
Full Description
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Montage und Wartung digitaler Raumkonzepte für die hybride Lehre. Insgesamt muss der Auftragnehmer vier digitale Raumkonzepte für die hybride Lehre als auch für hybride Veranstaltungsformate in den folgenden Raumbereichen der HSU/UniBw H implementieren: - Zwei kleine Seminarräume - Großer Seminarraum - Zentraler Veranstaltungsplatz. Der Auftragnehmer muss die Räume hierfür medientechnisch ausstatten und die für die Medientechnik erforderliche Steuersoftware erstellen und liefern. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und die Durchführung sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals gehören. Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit der Liefergegenstände für eine Dauer von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Endabnahme. Ferner muss der Auftragnehmer für eine Dauer von 48 Monaten ab dem Zeitpunkt der Endabnahme alle medientechnischen Anlagen, die Wartungsvorschriften unterliegen, entsprechend der vorgeschriebenen Wartungsintervalle warten und die Dienst- und Serviceleistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses erbringen. Auf gesondertes Verlangen der HSU/UniBw H muss der Auftragnehmer nach dieses Wartungs- und Servicezeitraums für einen weiteren Zeitraum von einem Jahr (verlängerbar auf maximal vier Jahre) alle medientechnischen Anlagen, die Wartungsvorschriften unterliegen, entsprechend der vorgeschriebenen Wartungsintervalle, für einen Zeitraum von einem Jahr (verlängerbar auf maximal vier Jahre) warten und die Dienst- und Serviceleistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses erbringen (Option 1). Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer diesem einen technischen Mitarbeiter für die Durchführung des Ausbildungskongresses im Jahr der Gesamtabnahme (voraussichtlich 2025) bereitstellen, der insbesondere bei Veranstaltungen die Funktionsfähigkeit der gelieferten technischen Anlagen sicherstellt (Option 2). Der Zeitaufwand hierfür beträgt voraussichtlich vier Tage. Der Auftragnehmer muss die medientechnische Ausstattung bis spätestens zum 15.11.2024 abnahmefähig bereitstellen. Da der HSU/UniBw H keine Lagerkapazitäten zur Verfügung stehen, muss der Auftragnehmer die Medientechnik bis einschließlich zum 31.06.2025 in eigenen Räumlichkeiten auf eigene Verantwortung einlagern. Auf gesondertes Verlangen der HSU/UniBw H muss der Auftragnehmer nach Ablauf dieses Lagerzeitraums die Medientechnik für einen weiteren Zeitraum von einem Monat (monatlich verlängerbar auf maximal sechs Monate) einlagern (Option 3). Um den laufenden Universitätsbetrieb der HSU nicht zu beeinträchtigen, muss der Auftragnehmer die Medientechnik innerhalb von maximal drei Monaten montieren (voraussichtlicher Zeitraum: 01.06.2025-31.08.2025). Die HSU darf diesen Zeitraum einseitig ändern, insbesondere wenn bauliche Gegebenheiten die fristgemäße Erfüllung unmöglich machen. Die HSU wird sich diesbezüglich eng mit dem Auftragnehmer austauschen und diesen rechtzeitig über eine entsprechende Änderung in Kenntnis setzen. Der HSU/UniBw H steht für die Bereitstellung, Einlagerung, Lieferung, Montage und Wartung digitaler Raumkonzepte für die hybride Lehre - ohne optionale Leistungen - insgesamt ein Budget in Höhe von maximal EUR 1.200.000,00 (brutto) zur Verfügung. Die HSU behält sich vor, Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Vergabeverfahren auszuschließen sowie das Verfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen. Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllen, schließt die HSU/UniBw H vom Vergabeverfahren aus. Einzelheiten der Leistung und die technischen Anforderungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1 des Vertrages, Anlage 2), der Erläuterung zur Ausführungsplanung (Anlage 5) und den (vorläufigen) Örtlichkeitsplänen (Anlage 6).