Germany – Work gloves – Rahmenvertrag über die Lieferung von PSA für die Vegetationsbrandbekämpfung
🇩🇪Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover·Germany
Full Description
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) pro Los über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Vege-tationsbekämpfung. Abrufberechtigt sind das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die niedersächsischen Kommunen und das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. 1.3.