Germany – Real estate agency services on a fee or contract basis – Asset und Property Management eines Grundbesitzes der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
🇩🇪Baden-Württemberg Stiftung gGmbH·Germany
Full Description
Die Auftraggeberin sucht einen Dienstleiter im Immobilienmanagement, der im Rahmen eines Asset und Property Managements ein bebautes Grundstück der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH vollumfänglich verwaltet. Zu diesem Zweck schreibt die Auftraggeberin einen Asset Management Vertrag für dieses Grundstück aus. Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das zu betreuende bebaute Grundstück der Auftraggeberin umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 11.000 m² (Gebäude- und Freifläche) und liegt in Stuttgart. Die Mietfläche des Gebäudes beträgt etwas mehr als 23.000 m², zusätzlich sind Parkplätze (Außen- und Tiefgaragenparkplätze) inbegriffen. Die Flächen werden einheitlich als Büros genutzt und sind vollständig vermietet. Der derzeitige durchschnittliche Mietzins in Stuttgart beträgt für eine Büromiete in vergleichbarer Qualität und Lage zwischen 21 und 22 Euro pro m². Die Auftraggeberin wird denjenigen Bewerbern, die sie nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe auffordert, bei Bedarf weitere, vertraulich zu behandelnde Informationen über die auftragsgegenständliche Liegenschaft zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer übernimmt die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben des Asset und Property Managements. Optionale zusätzliche Leistungen, die über die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben hinausgehen, übernimmt der Auftragnehmer gegen Vergütung nach Stundensatz. Mögliche zusätzliche Leistungen können z.B. Grundstücks- und Gebäudebewertungen, Markteinschätzungen, relevante Maßnahmenvergleiche, über das Vertragsverhältnis hinausgehende Zertifizierungen (z. B. ESG-Zertifikate), etc. sein. Wenn im Einzelfall darüberhinausgehende (insbesondere spezialisierte) Leistungen erbracht werden sollen, kann auf diesen Netto-Stundensatz maximal ein Zuschlag von 50% erhoben werden. Der Auftragnehmer weist in diesen Fällen die Marktüblichkeit des Stundensatzes nach. Für das Aufsetzen des Vertragsverhältnisses des ausgeschriebenen Vertrags wird keine separate Bearbeitungsgebühr (Set-Up Fee) bezahlt. Die Auftraggeberin zahlt dem Auftragnehmer für seine Tätigkeit bei der Vermittlung eines langfristigen Mietvertrages bzw. der Verlängerung eines bestehenden Mietvertrages eine Provision. Wegen der Einzelheiten des Auftragsgegenstands verweist die Auftraggeberin auf die Vergabeunterlagen.