Germany – Security, fire-fighting, police and defence equipment – Elektronische Mastsirenenanlagen und Zubehör
🇩🇪Kreis Herzogtum Lauenburg·Germany
Full Description
Die Warnsysteme sollen zur Warnung der Bevölkerung bzw. zur örtlichen- und überörtlichen Gefahrenabwehr genutzt werden. Signaltöne: Zivilschutzsignale lt. BBK-Richtlinie inkl. Feueralarm, Warnung der Bevölkerung, Entwarnung. Sprachdurchsagen per Mikrofon, sowie eingespielte Text- und Sprachmeldungen müssen möglich sein. Auslösung der Sirene muss sowohl über Tetra-Funkgerät (Typ: Motorola MTM 800 FuG ET), als auch über POCSAG (2m-Band) und Hand-Feuermelder möglich sein (bei Bedarf auch gleichzeitig). Die Leitungssätze für die Sirenenanlage und die Steuerelektronik ist vom Auftragnehmer zu liefern. Betriebsspannung 230 V. Akkugepuffert für mindestens 3 Tage Betriebsdauer nach Netzausfall (mindestens 4 Warn- und Entwarnzyklen im Akkubetrieb möglich) inkl. Lade- und Erhaltungsladesystem mit Tiefentladeschutz. Ebenso ist ein Überspannungsschutz zu installieren. Zu jeder Warnsirene ist ein abschließbarer (gleichschließender) und vormontierter Steuerschrank der Schutzklasse IP54 mitzuliefern. Der Schrank ist isoliert und für den Außenbereich zum Schutz der Elektronik geeignet. Vandalismussicherer und abschließbarer Handgriff zur Öffnung der Tür. Lackiert/beschichtet, um Korrosion und UV-Belastung vorzubeugen oder korrosions- und UV-beständiges Material. Der Sockel zur Erdmontage ist mitzuliefern. Das Haltematerial für die Montage an einem Mast ist Bestandteil von LOS 2 des Auftrages. Montage und Inbetriebnahme erfolgt durch Auftraggeber. Ein Datenblatt des Produktes / der Produkte ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mast zur Montage von in LOS 1 genannter Sirenenanlage. Mast mit betonlosem Fundament-Sockelsystem aus korrosionsbeständigem Material oder mindestens korrosionsbeständiger Beschichtung. Der Mast muss über einen Klappmechanismus oder dergleichen verfügen und mit handelsüblichem Baugerät (LKW-Ladekran, Radlader) aufstellbar sein. Einführung eines auftraggeberseitig gestellten Kabelschutzrohres als Leerrohr für Versorgungsleitungen über Fundamentsockel (Vandalismusschutz). Der Mast muss eine ausreichende Trag- und Haltekraft für die in LOS 1 unter Position 1.1 und 1.2 genannten Anlagen aufweisen und für die Windlast (Windzone 2 im gesamten Kreisgebiet) ausgelegt sein. Eine Wiederverwendbarkeit bei Rückbau oder Versetzen der Anlage muss gegeben sein. Ein Standsicherheitsnachweis muss dem Auftragnehmer mitgeliefert werden. Dieser muss nach DIN EN 1991 und DIN EN 1055-4 oder gleichwertig alle unter LOS 1 genannten Anbauteile berücksichtigen und ist mit dem Angebot einzureichen. Der Mast muss für den Transport durch den Auftragnehmer (vom Lieferort zum Aufstellungsort) in mindestens zwei Teile zu zerlegen sein. 500 cm Maximallänge pro Masteinzelteil. Das Haltematerial für die Montage der elektronischen Warnsirene am Mast ist Bestandteil des Auftrags. Ein Datenblatt des Produktes / der Produkte ist mit Angebotsabgabe mit einzureichen. Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.