Germany – Adult and other education services – Ausbildung in Fahrschulen Klassen A und B
🇩🇪Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr·Germany
Full Description
Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft.\n\nDadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der\nDienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).\n\nZiel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.\n\nDie in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.\n\nDurch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.\n\nDer Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft.\n\nDadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der\nDienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).\n\nZiel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.\n\nDie in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.\n\nDurch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.\n\nDer Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.