Germany – Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings – Rahmenvertrag Bundeswehrkrankenhaus Berlin (BwKrHs Berlin) Leistungsbild: Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 und 6 bis 8, LPH 2 - 9, bes. Leistungen - VgV-52-2815-24
🇩🇪Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung·Germany
Full Description
1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Das Bundeswehrkrankenhaus Berlin wird seit 1990 sukzessive saniert und ausgebaut. Neben Sanierungen, Umbauten ist auch die laufende Bauunterhaltung erforderlich. Die Funktionstüchtigkeit des Sanitätsdienstes und des Bundeswehrkrankenhaus muss jederzeit für den militärischen Bedarfsfall sichergestellt sein. Hierzu ist eine kontinuierliche Auslastung, als „training on the job“ wichtig. Das Krankenhaus ist daher in die zivile medizinische Versorgung Berlins als Akut- und Notfallkrankenhaus eingebunden. Rund die Hälfte der ca. 350 Betten sind Bestandteil des aktuellen Berliner Krankenhausplanes 2010. Aufgrund des aufgelaufenen Instandsetzungs- und Investitionsstaus in der Sanierung und Umbau von diversen Gebäuden sowie der sehr umfangreichen Bauunterhaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren beabsichtigt das BBR eine Rahmenvereinbarung über Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen (AG) 1 bis 3 und 6 bis 8 abzuschließen. Zur Sicherstellung der notwendigen Kapazitäten für die Erbringung der hier in Rede stehenden Leistungen sollen zeitgleich mehrere Rahmenvereinbarungen mit Büros für die Technische Ausrüstung (AG 1 bis 3 und 6 bis 8) abgeschlossen werden. Demnach ist vorgesehen, die Liegenschaft in zwei räumlich abgegrenzte Lose aufzuteilen (siehe beiliegenden Übersichtsplan) und jeweils ein Planungsbüro für ein Los zu beauftragen. Die Ausschreibung der Technischen Ausrüstung (AG 1 bis 3 und AG 6 bis 8) umfassen die Betreuung der Maßnahmen des Bauunterhalts auf Basis der Baubedarfsnachweisung sowie Einfache Maßnahmen und Bauprojekte für Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Bundesministerium für Verteidigung vertreten durch das Bundesamt für Raumwesen und Raumordnung - Gebäudenutzung: Krankenhaus - Art der Baumaßnahme: Bauunterhaltsmaßnahmen / Einfache Baumaßnahmen sowie Bauprojekte für Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen - BGF/BRI: Ca. 76.000 m2 (Gesamtliegenschaft) - Projektkosten (netto) für KG 400 gem. DIN 276: - Los 1 KG 410: 1.255.000,00 € KG 420: 1.365.000,00 € KG 430: 1.815.000,00 € KG 460: 205.000,00 € KG 470: 205.000,00 € KG 480: 740.000,00 € - Projektdauer: 4 Jahre (24 Monate plus Option auf Verlängerung um weitere 24 Monate) 2.1 Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 und 6 bis 8 - Leistungsbild: LPH 2 bis 9 sowie besondere Leistungen - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Voraussichtlich ca. Ende II. Quartal 2025 bis II Quartal 2029 Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): 3.850.000,-- €, Höchstwert (brutto): 4.581.500,-- € Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass das eingesetzte Personal die Anforderungen gem. Sicherheitsanforderungen an die Baumaßnahme gem. § 24.6 des Vertrages erfüllt. Die eingesetzten Mitarbeiter dürfen dafür keine Staatszugehörigkeit zu einem der Länder der sogenannten Staatenliste des BMI besitzen. (Staatenliste ist mit veröffentlicht) Im Ergebnis der geführten Präsentationsgespräche und der Auswertung des Honorarangebotes erhält der Bestplatzierte die Auswahlmöglichkeit zwischen den Losen 1 und 2, der Nächstplatzierte erhält den Zuschlag für das verbleibende letzte Los. Sollte der Zweitplatzierte den Auftrag für das verbleibende Los nicht annehmen, rückt der Drittplatzierte nach. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.