Germany – Administration, defence and social security services – Programmbegleitung im Fördergebiet „Spitzgrund 2030“
🇩🇪Stadt Coswig·Germany
Full Description
Die Stadt Coswig ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Meißen, gelegen an der Elbe und mit ca. 20.460 Einwohnern. Coswig wurde durch Eingemeindungen ab 1920 durch Neucoswig, Kötitz und Brockwitz sowie Sörnewitz erweitert. Die Stadt ist durch Straßen, die Straßenbahn und den Schienenverkehr verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Dieser Umstand und sicherlich auch die räumliche Nähe zu Dresden führten dazu, dass die Stadt Coswig einen regionalen Wirtschaftsstandort auch für international agierende Unternehmen darstellt. Hierzu gehören unter anderem Autozulieferer, Modulbauer, Be-tonschwellenhersteller und zahlreiche andere Firmen. Nicht zuletzt ist die Stadt Coswig auch heute noch für den seit dem 16. Jahrhundert betriebe-nen Weinanbau bekannt und hat sich mit ca. 63 ha zum größten Anbaugebiet der Aroniabeere entwickelt. Derzeitig ist die Kernstadt Coswig vor allem auch Verwaltungszentrum und Wohnstandort. Weiterhin verfügt der zentrale Bereich der Stadt über eine große Zahl von Angeboten der Da-seinsvorsorge (Kitas, Grundschulen, Oberschule, Gymnasium, medizinische Versorgung und öffentliche Verwaltung) sowie Freizeit- und Kulturangebote. Der Stadt Coswig liegt ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept vom 15.11.2021 vor. Dieses Integrierte Stadtentwicklungskonzept stellt ebenso, wie die vorangegangenen Konzepte fest, dass die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Coswig seit vielen Jahren rückläufig ist. Dem will die Stadt Coswig dringend entgegenwirken. Dies erfolgte zuletzt mit dem Umbau des Wohngebietes Dresdner Straße unter Inanspruchnahme des Förderprogramms Stadtumbau Ost. Für dieses Stadtgebiet wurde schon 2007 und 2012 ein vertiefendes Stadtteilkonzept (SEKO) erarbeitet und fortgeschrieben. Für das zweite Großwohngebiet der Stadt Coswig, den Spitzgrund, wurde das Stadtteilkonzept „SEKO Spitzgrund 2030“ erstellt und am 27.05.2020 durch den Stadtrat beschlossen. Das „SEKO Spitzgrund 2030“ sowie der Stadtrats-Beschluss zur Fördergebietsabgrenzung vom 06.10.2021 liegen der Ausschreibung bei. Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Situation soll das genannte Wohngebiet Spitzgrund verbesserte Wohnangebote für Familien (größerer bezahlbarer Wohnraum) und Senioren (bar-rierearm) aufzeigen. Dazu gehört auch die Verbesserung der verkehrstechnischen Anbindung an die Städte im Elbtal, um die Wegebeziehungen für die Arbeit, die Erziehung und die Aus-bildung nochmals deutlich zu verbessern. Die Wohnangebote sollen durch Umbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden (5-geschossige Plat-tenbauten aus den 1970iger Jahren) verbessert werden. Die Bevölkerung im Wohngebiet Spitzgrund ist von Überalterung gekennzeichnet. Jedoch ist derzeit für die ältere Bevölkerung ein altersgerechtes Wohnen kaum möglich, da es an barrierefreien Zugängen (Aufzüge) u.a. oder barrierefreien Wohnungen und Bereichen für Sozialkontakte fehlt. Die Bemühungen sol-len dazu beitragen, dass es zu keinem größeren Leerstand im Wohngebiet Spitzgrund kommt. Auch das Wohnumfeld mit den vorhandenen Freiflächen soll aufgewertet werden. Die Geh- und Radwegeinfrastruktur soll verbessert werden und mit diesen Maßnahmen ein „Quartier der kurzen Wege“ entstehen. Die Stadt Coswig hat bereits im Jahr 2022 und erneut im Jahr 2023 einen Antrag auf Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)“, dem Nachfolgeprogramm des Förderprogrammes „Stadtumbau Ost“, gestellt, bei dem es sich um ein Bund-Länder-Programm handelt. Die Antragsunterlagen sind ebenso gegenständlich, wie der am 17.10.2023 datierende Zuwendungsbescheid. Dementsprechend sind für die städte-bauliche Gesamtmaßnahme im oben genannten Fördergebiet für den gesamten Durchfüh-rungszeitraum von 2023 bis 2037 zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ca. 10,255 Mio. EUR netto geplant. Der Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme endet voraussichtlich am 31.12.2037. Für die Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)“ soll im Rahmen der Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Programmbegleiter für die anstehenden Beratungsleistungen gefunden werden.