Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen. Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG). Das LKA NRW geht nach Vorermittlungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich vier Spuren umfasst. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Dieses Gesamtvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen pro Jahr wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose jährlich ca. 2.000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.500 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 125 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden. Bieter können ihr Angebot auf ein Los oder mehrere Lose abgeben. Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 5 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen