Germany – Occupational clothing, special workwear and accessories – Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dienst- und Schutzbekleidung für die Branddirektion Leipzig
🇩🇪Stadt Leipzig·Germany
Full Description
Die Branddirektion Leipzig beabsichtig eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Diensthemden und Dienstblusen gemäß Anlage 3 zu § 7 Abs. 1 Sächsische Feuerwehrverordnung abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens von 141.700,00 EUR brutto unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Ärmelabzeichen gemäß Anlage 3 zu § 7 Abs. 1 Sächsische Feuerwehrverordnung abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens von 30.600,00 EUR brutto unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Uniformen gemäß Anlage 3 zu § 7 Abs. 1 Sächsische Feuerwehrverordnung abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens von 134.700,00 EUR brutto unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Schutzausrüstung für die Höhenrettung abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens von 59.800,00 EUR brutto unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Handschuhen zur Technischen Hilfeleistung abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens von 29.000,00 EUR brutto unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von leichter Schutzbekleidung abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens von 1.080.700,00 EUR brutto unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.