Germany – Firefighting vehicles – Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20)
🇩🇪Feuerwehr Meckenbeuren·Germany
Full Description
„öffentliche Ausschreibung" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der gültigen Verdingungsordnungen für Leistungen -VOL für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20) nach DIN 14 530-27. Allgemeine Angebotsbestandteile: Unter Beachtung der unten angeführten technischen Richtlinien bitten wir um Abgabe eines Angebotes für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) gemäß der nachfolgen den Leistungsbeschreibung. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungstand entsprechen der StVZO entsprechen die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen den Anforderungen an Aus- und Aufbau und Beladung den gültigen Normen DIN EN 1846-2, DIN 14 502 sowie DIN EN 14 530-27 und den Erlassen des Landes Baden-Württemberg, soweit zutreffend, entsprechen von der Prüfstelle für Feuerwehrgeräte Baden-Württemberg abgenommen sein vor Übergabe an die Feuerwehr mängelfrei und voll betriebsbereit sein. Der Auftraggeber behält sich vor, in der Bestellung oder - wenn erforderlich - nachträglich einzelne Positionen des Angebots entfallen zu lassen, aufzunehmen oder zu ändern. Auf eine eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigung für geänderte Beladung oder sonstige Gründe ist vom Bieter im Angebot hinzuweisen. Sie wird vor Auftragserteilung vom Auftraggeber beantragt. Leistungsumfang: Der Auftrag wird in drei Lose unterteilt: Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung Es steht den Anbietern frei, ihrerseits Subunternehmer am Angebot zu beteiligen. Die Subunternehmer sind im Begleitschreiben des Anbieters zum Angebot mit einer eindeutigen Beschreibung des Lieferumfangs, Firmensitz und dem Produktionsstandort zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen der Leistungsbeschreibungen entfallen zu lassen bzw. zu reduzieren. So weit in dieser Ausschreibung auf Normen oder Herstellerbezeichnungen Bezug genommen wird, ist hiermit jede Bezugnahme mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ gemäß Artikel 23 Abs. 3 a) der Richtlinie 2004/18/EG versehen. Gleiches gilt, wenn zur Beschreibung der feuerwehrtechnischen Geräte auf Herstellerbezeichnungen Bezug genommen wird. Die Gleichwertigkeit ist in diesem Falle vom Anbieter durch z. B. Belegen von Datenblättern nachzuweisen. Erfolgt an einzelnen Stellen in diesen Verdingungsunterlagen die verbindliche Nennung von Hersteller und oder Typenbezeichnungen, so geschieht dies ausschließlich aus Kompatibilitätsgründen zu bereits vorhandenen oder in den umliegenden Feuerwehren verwendeten Geräten. Referenzen: Zur Glaubhaftmachung der Leistungsfähigkeit sind aktuelle Prospekte Datenblätter, sowie eine Referenzliste mit bereits ausgelieferten Fahrzeugen vom Typ HLF 20 in den vergangenen drei Jahren dem Angebot beizulegen. Der Bieter muss nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sein. Produkthaftung: Der Auftragnehmer übernimmt die uneingeschränkte Produkthaftung für den gesamten Lie ferumfang gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften. Gebrauchsanweisungen sind in deutscher Ausfertigung mitzuliefern. Konstruktionsstand / Abweichungen: Eine vorläufige Gewichtsbilanz ist mit dem Angebot vorzulegen. Nach der Konstruktionsbesprechung ist eine detaillierte Gewichtsbilanz als Bestandteil des Auftrages nachzureichen. Nach Auftragserteilung erfolgt die Festlegung des Aufbaus / Ausbaus anhand eines zu er stellenden Beladeplanes in Absprache mit dem Auftraggeber. Vor Beginn des Ausbaus ist eine Konstruktionsbesprechung im Werk des Aufbauherstellers durchzuführen. Konstruktive Abweichungen sind schriftlich vorzulegen und bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. Änderungsvorschläge des Bieters können - insbesondere, wenn sie zu einer Kostenreduzierung führen bzw. den Gebrauchswert verbessern - jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangaben vorgebracht werden. Übergabe / Lieferort: Vor der Übergabe erfolgt eine technische Abnahme durch den Auftraggeber nach Absprache im Werk des Aufbauherstellers (Los 2). Diese Abnahme erfolgt nach der Prüfung durch die Landesabnahmestelle (Prüfstelle für feuerwehrtechnische Geräte). Über die Abnahme der Landesabnahmestelle ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, so dass auf Wunsch eine Teilnahme möglich ist. Das Fahrzeug und alle Gerätschaften müssen bei der Übernahme betriebsbereit sein und mit dem erforderlichen Kraftstoffen, Betriebs- und Schmiermittel, etc. voll funktionsfähig und einsatzbereit ausgestattet sein. Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt im Werk des Aufbauherstellers. Sofern aufgrund Mängel, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, dem Auftragnehmer Mehrkosten entstehen, sind diese zu erstatten. Bei der Übergabe erfolgt die Abnahme des HLF 20 anhand der als Vertragsgrundlage geltenden Leistungsbeschreibung und evtl. vorhandener Vertragsänderungen. Preise: Die genannten Preise sind Festpreise bis zum Zeitpunkt der Auslieferung und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise sind in Euro anzugeben. Zahlungsbedingungen / Rechnungsstellung: 1/3 Anzahlung für die Kosten des Aufbaus (Los 2) und der Beladung nach vereinbartem Beginn der Aufbauarbeiten. Rest nach Lieferung, Erhalt der Rechnung und mängelfreier Abnahme durch den Auftraggeber. Kosten für das Fahrgestell (Los 1) und die Beladung (Los 3) nach Eingang im Werk des Aufbauherstellers (Los 2. Zahlungsziel jeweils 30 Tage. Ausbildung / Einweisung: Kosten für eine 1-tägige Einweisung (ca. 7 Stunden) von sechs Feuerwehrangehörigen vor der Übernahme des Fahrzeugs im Werk des Aufbauherstellers. Die Kosten sind bei der Preiszusammenstellung zu Los 2 anzugeben, inkl. Reisekosten. Für das Fahrzeug ist eine detailierte Gewichtsbilanz vorzulegen.